Feldoptik

Nachtsicht · Recht

Nachtsichtgerät und Wärmebildkamera: Was ist in Deutschland erlaubt?

Von Peter · Aktualisiert · 6 Min. Lesezeit

Ein Nachtsicht- oder Wärmebildgerät zur reinen Beobachtung dürfen Sie in Deutschland ohne Erlaubnis kaufen, besitzen und benutzen, solange es keine Montagevorrichtung für Schusswaffen hat. Verboten sind nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.2 Waffengesetz Nachtzielgeräte sowie Nachtsichtvorsätze und -aufsätze für Zielfernrohre. Für Jagdscheininhaber gibt es seit 2020 eine Ausnahme für Vorsatz- und Aufsatzgeräte, deren Einsatz bei der Jagd aber zusätzlich vom Landesjagdrecht abhängt. Stand dieser Darstellung: 6. Oktober 2026.

Die kurze Antwort nach Gerätetyp

Rechtslage nach Gerätetyp (Stand 06.10.2026)
GerätOhne JagdscheinMit gültigem JagdscheinRechtsgrundlage
Wärmebild-Monokular oder -Fernglas (Handgerät)erlaubterlaubtnicht von Anlage 2 WaffG erfasst
Digitales Nachtsicht-Handgerät, Restlichtfernglas, Nachtsichtbrilleerlaubterlaubtnicht von Anlage 2 WaffG erfasst
Wärmebild- oder Nachtsicht-Vorsatzgerät für ZielfernrohrverbotenBesitz für jagdliche Zwecke erlaubt; Einsatz nach LandesjagdrechtAnl. 2 Nr. 1.2.4.2 WaffG; § 40 Abs. 3 WaffG
Nachtsicht-Aufsatzgerät (hinter dem Zielfernrohr)verbotenwie Vorsatzgerätwie oben
Nachtsicht- oder Wärmebild-Zielfernrohr (Nachtzielgerät)verbotenverbotenAnl. 2 Nr. 1.2.4.2 WaffG; Änderung geplant
Zielscheinwerfer, Laser, Lampe an der WaffeverbotenverbotenAnl. 2 Nr. 1.2.4.1 WaffG

Feldoptik behandelt ausschließlich Beobachtungsgeräte. Für Vorsatz-, Aufsatz- und Zielgeräte geben wir bewusst keine Kaufberatung.

Was das Waffengesetz verbietet: Anlage 2 Nr. 1.2.4.2

§ 2 Abs. 3 WaffG verbietet den Umgang mit allen Gegenständen, die in Anlage 2 Abschnitt 1 aufgeführt sind. „Umgang“ ist dabei weit gemeint und umfasst Erwerb, Besitz, Überlassen, Führen und Herstellen. Unter Nummer 1.2.4 nennt die Anlage Gegenstände, die „für Schusswaffen bestimmt“ sind, und in Nummer 1.2.4.2 wörtlich:

„Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) […], sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen“ (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 WaffG)

Entscheidend sind also zwei Merkmale zusammen: Das Gerät hat einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung (das trifft auf Wärmebild, Digital- und Röhrennachtsicht zu), und es ist für Schusswaffen bestimmt, weil es eine Montagevorrichtung hat oder vor bzw. hinter ein Zielfernrohr gesetzt wird. Ein Wärmebild-Monokular mit Stativgewinde erfüllt das zweite Merkmal nicht.

Wer gegen das Verbot verstößt, macht sich nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Die Ausnahme für Jagdscheininhaber (§ 40 Abs. 3 WaffG)

Seit der Waffenrechtsnovelle 2020 gilt § 40 Abs. 3 WaffG in dieser Fassung: Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 1 Bundesjagdgesetz dürfen „abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen“ nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.2 haben. Die Ausnahme gilt nur für Vorsätze und Aufsätze. Komplette Nachtzielgeräte, also Wärmebild- oder Nachtsicht-Zielfernrohre mit eingebautem Absehen, nennt sie nicht. Diese bleiben auch für Jäger verboten.

Das Waffenrecht erlaubt damit nur den Besitz. Ob ein Jäger das Gerät bei der Jagd auch einsetzen darf, regelt das Jagdrecht. § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BJagdG verbietet bundesweit, beim Fang oder Erlegen von Wild „Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind“, zu verwenden. Nach § 19 Abs. 2 BJagdG können die Länder diese Verbote einschränken. Davon haben die meisten Gebrauch gemacht, fast immer beschränkt auf Schwarzwild.

Landesjagdrecht: wo Vorsatzgeräte eingesetzt werden dürfen

Die Länderregeln unterscheiden sich in Wildarten, Gerätetypen, Befristungen und Auflagen. Eine laufend gepflegte amtliche Gesamtübersicht gibt es nicht. Die folgende Tabelle stützt sich auf die Übersicht von all4shooters (Stand Juli 2022) und auf spätere Meldungen der Fachpresse. Sie ist ausdrücklich als Orientierung gedacht.

Einsatz von Nachtsichtvorsätzen bei der Jagd nach Ländern (Orientierung, Stand der Quellen siehe Spalte)
LandRegelStand der Quelle
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThüringenEinsatz bei Schwarzwild grundsätzlich zugelassen, Details und Befristungen unterschiedlichall4shooters, Juli 2022
Nordrhein-WestfalenRöhren-Restlichtvorsätze nach ASP-Jagdverordnung bei Schwarzwild vom erhöhten Ansitz bis 100 m; seit 2025 zusätzlich Wärmebild- und Digitalvorsätze per Allgemeinverfügung der Unteren Jagdbehörden (§ 19 Abs. 2 S. 1 LJG NRW)topagrar, 03.09.2025
BayernNur mit Einzelgenehmigung auf Antrag (Stand 2022); seit 01.04.2026 regelt § 11a AVBayJG zusätzlich die Nachtsichttechnik bei der Fischotter-Entnahmeall4shooters 2022; Fachblog waidreich 2026
Bremen, Hamburgkeine Genehmigungall4shooters, Juli 2022

Für NRW lohnt ein genauer Blick, weil sich dort 2025 viel bewegt hat. Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe im Juni 2025 wies das Land die Unteren Jagdbehörden zum 1. Juli an, auch Wärmebild- und Digitalvorsätze für die Schwarzwildbejagung zuzulassen. Die Freigabe erfolgt per Allgemeinverfügung im jeweiligen Amtsblatt, gilt also Kreis für Kreis. Wer in NRW jagt, muss das Amtsblatt seines Kreises prüfen.

Geplante Änderung: der Gesetzentwurf BT-Drs. 21/893

Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in den Bundestag einzubringen. Er liegt dort als Drucksache 21/893 vom 16. Juli 2025 vor. Inhaltlich geht es um zwei Punkte, wie die Pressestelle des Bundestags (hib, 17. Juli 2025) zusammenfasst:

  • Nachtzielgeräte, also Kompaktgeräte, die wie ein Zielfernrohr fest auf der Waffe sitzen, sollen Jägern für jagdliche Zwecke erlaubt werden. Der Bundesrat argumentiert, sie seien „aus einem Guss“ und vermieden Montagefehler.
  • Künstliche Lichtquellen wie Lampen an der Jagdwaffe sollen nicht mehr unter das Verbot fallen.

Stand Oktober 2026 ist der Entwurf nach den uns vorliegenden Informationen nicht beschlossen. Fachmedien berichteten im August 2026, eine Entscheidung des Bundestags stehe weiterhin aus. Bis zu einem Beschluss und dem Inkrafttreten gilt die oben beschriebene Rechtslage unverändert. Den aktuellen Beratungsstand finden Sie im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags (DIP) unter dem Vorgang „Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik“.

Für Beobachter: Was neben dem Waffenrecht gilt

Wer ein Wärmebild-Handgerät nur zum Beobachten nutzt, hat mit dem Waffenrecht nichts zu tun. Ganz regelfrei ist die nächtliche Pirsch mit Optik trotzdem nicht:

  1. Störungsverbot für Wild. § 19a BJagdG verbietet, Wild „an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen“ unbefugt zu stören. Das Anleuchten eines Fuchsbaus mit IR-Strahler oder das wiederholte Anpirschen einer Rotte fällt darunter.
  2. Artenschutz. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verbietet, streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Für Uhu, Biber oder Wildkatze ist das relevant.
  3. Betretungsrecht. Wald und Flur dürfen Sie grundsätzlich zur Erholung betreten. Die Details, auch zu nächtlichem Betreten und Wegegebot, regeln die Landeswaldgesetze und Naturschutzgebietsverordnungen. In Schutzgebieten gilt oft ein Wegegebot.
  4. Rücksicht auf die Jagd. Nachts sind in vielen Revieren Jäger auf Schwarzwild angesetzt. Wer im Dunkeln durch Einstände streift, stört die Jagd und bringt sich selbst in eine unangenehme Lage. Sprechen Sie im Zweifel den Revierinhaber an.
  5. Personen im Bild. Wärmebildgeräte mit Aufnahmefunktion zeichnen auch Menschen auf. Für dauerhaft aufgestellte Kameras gelten die Datenschutzregeln, die wir im Artikel Wildkamera legal aufstellen beschreiben.

So kaufen Sie ein Beobachtungsgerät ohne Rechtsrisiko

  • Achten Sie auf die Bezeichnung als Monokular, Handgerät oder Fernglas. Begriffe wie „Clip-on“, „Vorsatz“, „Front-Attachment“, „Riflescope“ oder „Zielfernrohr“ deuten auf ein Gerät für Schusswaffen.
  • Kaufen Sie kein Zubehör mit, das das Gerät an ein Zielfernrohr koppelt (Klemmadapter, Okularadapter).
  • Seriöse deutsche Händler trennen die Kategorien und verkaufen Vorsatzgeräte nur gegen Jagdscheinnachweis. Bei Auslandskäufen fehlt diese Kontrolle; Sie tragen das Risiko allein.
  • Behalten Sie Rechnung und Produktbeschreibung. Sie belegen im Zweifel, dass Sie ein Beobachtungsgerät erworben haben.

Welches Beobachtungsgerät zu Ihnen passt, klären unsere Ratgeber Wärmebildkamera zur Tierbeobachtung und Nachtsicht oder Wärmebild. Jäger, die tagsüber und in der Dämmerung ansprechen wollen, finden im Artikel Fernglas für die Jagd die passende Optik ohne jede rechtliche Hürde.

Häufige Fragen

Ist ein Nachtsichtgerät in Deutschland erlaubt?

Ja, als Handgerät zur Beobachtung ohne Montagevorrichtung für Schusswaffen. Verboten sind nur Geräte, die für Schusswaffen bestimmt sind, also Nachtzielgeräte sowie Vorsatz- und Aufsatzgeräte für Zielfernrohre.

Darf ich eine Wärmebildkamera ohne Jagdschein kaufen?

Ein Wärmebild-Monokular oder -Fernglas zur Beobachtung dürfen Sie ohne Jagdschein kaufen und nutzen. Ein Wärmebild-Vorsatzgerät für ein Zielfernrohr dürfen nur Jagdscheininhaber für jagdliche Zwecke besitzen.

Ist ein Wärmebild-Zielfernrohr in Deutschland erlaubt?

Nein. Fest montierte Nachtzielgeräte mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung sind nach Anlage 2 WaffG verboten, auch für Jäger. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats will das ändern, ist aber noch nicht beschlossen.

Was droht beim Besitz eines verbotenen Nachtsicht-Vorsatzgeräts?

Wer ohne Ausnahme mit einem Gegenstand nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 WaffG umgeht, riskiert nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Darf ich nachts mit Wärmebild Tiere im Wald beobachten?

Waffenrechtlich ja. Beachten Sie aber das Störungsverbot für Wild an Zuflucht- und Brutstätten (§ 19a BJagdG) und für geschützte Arten (§ 44 BNatSchG) sowie die Betretungsregeln des jeweiligen Landeswaldgesetzes.

Peter

Peter Mathematiker & Drohnenpilot

Peter hat Mathematik studiert und ist als FPV- und Drohnenpilot viel draußen unterwegs. Er schreibt die Rechner dieser Seite selbst und prüft jede Formel nach. So entstehen unsere Ratgeber.

Quellen

  1. Waffengesetz, Anlage 2 (Waffenliste), gesetze-im-internet.de
  2. Waffengesetz, § 40 (Verbotene Waffen), gesetze-im-internet.de
  3. Waffengesetz, § 2 (Grundsätze des Umgangs), gesetze-im-internet.de
  4. Waffengesetz, § 52 (Strafvorschriften), gesetze-im-internet.de
  5. Bundesjagdgesetz, § 19 (Sachliche Verbote), gesetze-im-internet.de
  6. Bundesjagdgesetz, § 19a (Beunruhigen von Wild), gesetze-im-internet.de
  7. Bundesnaturschutzgesetz, § 44 (Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten)
  8. Deutscher Bundestag, hib-Meldung: Bundesrat will Änderung des Waffengesetzes (17.07.2025)
  9. topagrar: Wärmebild- und Digitalvorsätze auf der Büchse in NRW erlaubt (03.09.2025)
  10. all4shooters: Nachtzieltechnik und Nachtsichttechnik im jagdlichen Einsatz – rechtliche Aspekte

Weiterlesen